FRISTENMANAGEMENT
Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Nach Art. 28 DSGVO · Bestandteil der Nutzungsbedingungen von FristenManagement · Stand: Oktober 2026
Vertragsparteien
Auftraggeber ist der Kunde, der ein Konto in FristenManagement führt (nachfolgend „Verantwortlicher").
Auftragnehmer ist Riedl Consulting, Inhaber Johannes Riedl, Oberer Steinweg 9, 75438 Knittlingen, Deutschland (nachfolgend „Auftragsverarbeiter").
Dieser Vertrag kommt mit der Registrierung eines Kontos zustande. Er wird in Textform im Sinne des Art. 28 Abs. 9 DSGVO geschlossen; einer Unterschrift bedarf es nicht. Auf Wunsch stellt der Auftragsverarbeiter eine unterzeichnete Ausfertigung zur Verfügung.
§ 1 Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Anwendung FristenManagement zur Verfügung. Soweit der Verantwortliche darin personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet der Auftragsverarbeiter diese ausschließlich in dessen Auftrag.
Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten der Daten sowie die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags. Er endet mit dessen Beendigung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
§ 2 Weisungsbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gelten die Vereinbarungen dieses Vertrags sowie die Nutzung der in der Anwendung vorgesehenen Funktionen durch den Verantwortlichen und die von ihm berechtigten Personen.
Einzelweisungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus sind in Textform an die in diesem Vertrag genannte Adresse zu richten. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken oder zur Erstellung von Profilen, findet nicht statt. Eine Nutzung der Inhalte zum Training automatisierter Systeme findet nicht statt.
§ 3 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Auftragsverarbeiter ist ein Einzelunternehmen ohne Beschäftigte; die Verpflichtung betrifft daher derzeit ausschließlich den Inhaber. Werden künftig Beschäftigte eingesetzt, werden diese vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich verpflichtet.
Unterliegt der Verantwortliche einer besonderen Geheimhaltungspflicht, etwa nach § 203 StGB, teilt er dies mit. Der Auftragsverarbeiter lässt sich in diesem Fall gesondert auf die Wahrung dieser Pflicht verpflichten.
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Er darf sie weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 3 genannten weiteren Auftragsverarbeiter zu.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet diese auf ein Datenschutzniveau, das diesem Vertrag entspricht. Soweit eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union stattfindet, erfolgt sie auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder auszutauschen, teilt er dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Nutzungsvertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung zu kündigen; bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
§ 6 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Wenden sich betroffene Personen unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Einschränkungsbegehren. Die Anwendung ist so gestaltet, dass der Verantwortliche die in seinem Konto gespeicherten Daten selbst einsehen, ändern und löschen kann. Soweit ein darüber hinausgehender Aufwand entsteht, wird dieser nach Aufwand vergütet.
§ 7 Unterstützung bei weiteren Pflichten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, und stellt die ihm bekannten Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO zur Verfügung. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde obliegt dem Verantwortlichen.
§ 8 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung seiner Pflichten auf Anfrage in Textform nach, insbesondere durch Vorlage dieses Vertrags, der Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Liste der weiteren Auftragsverarbeiter. Anfragen werden innerhalb von 14 Tagen beantwortet.
Darüber hinaus kann der Verantwortliche eine Überprüfung vor Ort verlangen. Diese ist mindestens vier Wochen vorher anzukündigen, findet während der üblichen Geschäftszeiten statt, darf den Betrieb nicht unangemessen beeinträchtigen und erfolgt höchstens einmal jährlich. Die Kosten trägt der Verantwortliche. Ein Anlass zur Überprüfung außerhalb dieses Rahmens besteht, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten festgestellt wurde.
§ 9 Löschung und Rückgabe
Vor Beendigung des Vertrags kann der Verantwortliche die in seinem Konto gespeicherten Daten jederzeit einsehen und sichern.
Nach Beendigung werden die Daten 30 Tage aufbewahrt und anschließend vollständig gelöscht. Innerhalb dieser Frist kann der Verantwortliche die Wiederherstellung oder eine frühere Löschung verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungsunterlagen, bleiben unberührt; die davon erfassten Daten werden für weitere Zwecke gesperrt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Die Regelung in den Nutzungsbedingungen über die einseitige Änderung von Bedingungen gilt für diesen Vertrag nicht. Ausgenommen sind Anpassungen, die durch Änderungen der Rechtslage oder durch Vorgaben einer Aufsichtsbehörde zwingend erforderlich werden; diese werden mitgeteilt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen geht dieser Vertrag vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betroffen ist.
Anlage 1 – Gegenstand der Verarbeitung
Zweck
Verwaltung von Fristen und Terminen des Verantwortlichen einschließlich der Zuweisung an Personen, der Nachvollziehbarkeit der Bearbeitung und der automatischen Erinnerung per E-Mail.
Art der Verarbeitung
Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an den Versanddienstleister zum Zweck der Erinnerung, Löschen.
Arten personenbezogener Daten
| Kategorie | Einzelangaben |
|---|---|
| Zugangsdaten | E-Mail-Adresse, Passwort als Hashwert, Anzeigename, Rolle |
| Organisationsdaten | Firmenbezeichnungen, Zuordnung von Personen zu Firmen |
| Inhaltsdaten | Titel, Beschreibung und Fälligkeit von Fristen, Kategorien, Zuweisungen |
| Protokolldaten | Zeitpunkt und handelnde Person bei Kenntnisnahme, Erledigung, Änderung, Löschung |
| Abrechnungsdaten | Rechnungsanschrift, Ansprechpartner, Zahlungsart, bei Lastschrift die Kontoverbindung |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Verantwortliche trägt dafür Sorge, dass er solche Daten nicht in Freitextfeldern erfasst.
Kategorien betroffener Personen
- Inhaber und Beschäftigte des Verantwortlichen, die ein Konto oder einen Zugang nutzen
- Personen, die der Verantwortliche in Fristen benennt, soweit er dies tut
Ort der Verarbeitung
Die Datenhaltung erfolgt in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main, Deutschland. Einzelheiten zu weiteren Auftragsverarbeitern ergeben sich aus Anlage 3.
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen
Beschreibung nach Art. 32 DSGVO. Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss gültige Stand.
Vertraulichkeit
- Mandantentrennung auf Datenbankebene. Jede Abfrage wird in der Datenbank selbst auf das Konto der anfragenden Person eingeschränkt. Die Trennung wirkt unabhängig von der Anwendung und greift auch bei einem direkten Zugriff über die Schnittstelle.
- Kein Zugriff des Auftragsverarbeiters auf Inhalte. Die Verwaltungsansicht des Auftragsverarbeiters ist technisch auf die Kontoebene beschränkt – Kontoname, Grenzen, Abrechnung. Fristen, Firmennamen und Personen der Kunden werden ihr nicht ausgeliefert.
- Rollentrennung. Innerhalb eines Kontos wird zwischen Inhaber und Beschäftigten unterschieden; Verwaltungsfunktionen stehen nur dem Inhaber offen.
- Persönliche Zugänge. Jede Person erhält einen eigenen Zugang mit eigenem Passwort. Passwörter werden ausschließlich als Hashwert gespeichert und sind dem Auftragsverarbeiter nicht im Klartext zugänglich. Mindestlänge acht Zeichen.
- Dienstschlüssel ausschließlich serverseitig. Schlüssel mit erweiterten Rechten werden nur in serverseitigen Funktionen verwendet und gelangen nicht in den Browser.
Integrität
- Verschlüsselte Übertragung. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über HTTPS.
- Verschlüsselte Speicherung. Die Daten werden im Ruhezustand durch den Rechenzentrumsbetreiber verschlüsselt abgelegt.
- Protokollierung. Änderungen an Fristen werden mit Zeitpunkt und handelnder Person festgehalten und sind für den Verantwortlichen einsehbar.
- Keine Löschung ohne Nachvollzug. Gelöschte Fristen bleiben mit Grund und Zeitpunkt erhalten und werden dem Inhaber zur Prüfung vorgelegt.
Verfügbarkeit
- Betrieb auf verwalteter Infrastruktur mit redundanter Speicherung durch den Rechenzentrumsbetreiber.
- Die Daten können vom Verantwortlichen jederzeit selbst eingesehen und gesichert werden.
Organisation
- Einzelunternehmen ohne Beschäftigte; der Inhaber ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO wird geführt.
- Weitere Auftragsverarbeiter werden vertraglich nach Art. 28 DSGVO verpflichtet.
- Datenschutzvorfälle werden dem Verantwortlichen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis mitgeteilt.
Anlage 3 – Weitere Auftragsverarbeiter
| Dienstleister | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Supabase, Inc., USA | Datenbank, Anmeldeverwaltung, serverseitige Funktionen | Rechenzentrum Frankfurt am Main, Deutschland |
| Vercel Inc., USA | Auslieferung der Anwendung | Weltweites Auslieferungsnetz; Unternehmenssitz USA |
| Brevo | Versand der Erinnerungs-E-Mails | Europäische Union |
Mit allen genannten Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Soweit eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, geschieht dies auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
Für Änderungen dieser Liste gilt § 5 dieses Vertrags.
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